Gilt Art. 50 auch, wenn ich KI nur intern nutze?
Die Transparenzpflichten zielen auf Situationen, in denen Dritte mit KI oder KI-Inhalten in Kontakt kommen — Kunden, Website-Besucher, Öffentlichkeit. Rein interne Nutzung ohne Außenwirkung ist in der Regel unkritisch; die Kompetenzpflicht aus Art. 4 gilt allerdings auch intern.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Es gibt eine klare Abgrenzung, welche Bildtypen betroffen sind und welche nicht – sie steht mit Alltagsbeispielen im Leitfaden.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein, für keine der Pflichten. Die Transparenz muss dort erfolgen, wo Nutzer mit der KI oder dem Inhalt in Kontakt kommen: beim Chatbot sichtbar vor Gesprächsbeginn, bei KI-generierten Bildern, Videos oder Audio direkt am Inhalt (etwa als Bildunterschrift oder Einblendung). Ein Hinweis an anderer Stelle, etwas im Impressum, Datenschutzerklärung oder den AGBs, genügt nicht.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Realistischer für KMU ist das Abmahnrisiko durch Mitbewerber – fehlende Hinweise sind öffentlich sichtbar.